UVV
Prüfung Ihres gewerblich genutzten Fahrzeugs nach DGUV Vorschrift 70
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften fordert, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal jährlich oder unterjährig bei Bedarf durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen. Diese Untersuchung mit inklusive der Anbringung der Prüfplakette führen wir für Sie kostengünstig durch.
- Kurzfristige Terminierung
- Sicherheit für Fahrer eines gewerblich genutzten Fahrzeugs
- Durchführung mit Checkliste
- Dokumentation nach Herstellervorschrift/BG
- Sichtbare Anbringung der Prüfplakette